Die externen und internen Dienstleistungen einer Berufsgenossenschaft werden als Kostenträger verwandt. Es wird deshalb von einem „kostenträgerorientierten“ Leistungsbegriff gesprochen. Hauptsächlich betrachtet man Prozesse, weshalb bei der Gewährung von Geldleistungen nicht die Finanztransaktionen, sondern die Schritte der Bearbeitung eingegangener Anträge auf eine Geldleistung eine Dienstleistung vergegenwärtigen. Ein solch „verkürzter“ Leistungsbegriff entspricht dem kalkulatorischen Anliegen der Kosten- und Leistungsrechnung und lässt sich bei Bedarf steuerungsorientiert erweitern. Die Dienstleistungsbeschreibungen erörtern die Prozesse der Leistungserstellung.
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