Können Tätigkeiten eines Leichenumbetters – wie etwa die Bergung der Gebeine von Toten oder deren Exhumierung – eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) im Sinne einer sogenannten „Wie-Berufskrankheit“ auslösen, die einer Berufskrankheit (BK) gleichgestellt wäre? Hierzu hat sich das LSG Berlin-Brandenburg aktuell geäußert. In dem Streitfall war der Kläger von 1993 bis 2005 als Leichenumbetter beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit führte er in Mittel- und Osteuropa mit Schaufel und Bagger die Identifizierung und Exhumierung von Weltkriegstoten und von Toten der Jugoslawienkriege in den 1990er-Jahren durch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
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