Die Definition zum Körpergewicht lautet: Das Körpergewicht, eigentlich Körpermasse, ist ein biometrisches Merkmal und bezeichnet die physikalische Masse eines Menschen.
Für die Mehrzahl der Menschen sind Dimensionen und Proportionen des eigenen Körpers eine Privatsache. Das gilt auch so für das Gewicht, es ist ihre persönliche Angelegenheit und geht keinen anderen etwas an. Von Zeit zu Zeit dem Arzt das Gewicht mitteilen, wenn dieser bei der Routineuntersuchung danach fragt, ist noch ok. Dem Arbeitgeber diese Info frei Haus zu liefern, da hört es auf und das auch zu Recht. Laut DSGVO und des BDSG dürfen Personenbezogene Daten (persönliche Merkmale wie Haarfarbe, Größe, Statur, Gewicht, Augenfarbe, Geschlecht usw.) nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-12 |
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