Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat im Bundesarbeitsblatt 11/2002, Seite 62-65 seine amtliche Bekanntmachung vom 01. Oktober 2002 (IV a 445222-2106/4112) nunmehr auch veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Merkblätter beruht auf Empfehlungsbeschlüssen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates, Sektion „Berufskrankheiten“, der den Verordnungsgeber in medizinischen Fragen des Berufskrankheitengeschehens berät. Mit der Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV-ÄndV) vom 05. September 2002 (BGBL. I, Nr. 65 vom 13. September 2002, Seite 3541) wurde die BK-Nr. 2106 (Druckschädigung der Nerven) neu bezeichnet bzw. erweitert und die BK-Nr. 4112 als neue Berufskrankheit „Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose)“eingefügt.
Die wissenschaftlichen Begründungen zu der geänderten BK-Nr. 2106 und der neuen BK-Nr. 4112 wurden bereits im Bundesarbeitsblatt 9/2001, Seite 37 ff veröffentlicht. Damit wurde den Unfallversicherungsträgern die Möglichkeit eröffnet auf relativ rechtssicherer Grundlage einschlägige Einzelfälle im Rahmen des § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII entschädigen zu können. Die Merkblätter für die ärztliche Untersuchung der Listen-Berufskrankheiten haben jedoch eine andere Funktion als die wissenschaftlichen Begründungen, sie dienen in erster Linie der Erkennung von Berufskrankheiten und sollen das Anzeigenverhalten der Ärzteschaft steuern. Deswegen wurden nachfolgend die neuen Merkblätter für die o. a. Berufskrankheiten veröffentlicht.
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