Die Umstellung in der deutschen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2004 hinsichtlich der Einführung von ausschließlich gesundheitsbasierten Grenzwerten für die Luft am Arbeitsplatz hatte Folgen insbesondere für die Expositionsbewertung krebserzeugender Stoffe. Die Technischen Richtkonzentrationen (TRK) mussten zurückgezogen werden, und da für diese Stoffe in den meisten Fällen keine Wirkschwellen ableitbar sind, wurden neue Bewertungsmaßstäbe benötigt. Nach umfangreichen Diskussionen in einer gesonderten Projektgruppe des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) ist dann im Juni 2008 die Bekanntmachung für Gefahrstoffe 910 (BekGS 910) veröffentlicht worden. Darin wurde erstmals das risikobasierte Konzept für potenziell krebsauslösende Stoffe veröffentlicht, das außerdem eng mit einem expositionsbezogenen Maßnahmenkatalog verknüpft ist. Nach einigen Jahren der Erprobung und weiteren Arbeiten an der Verfeinerung des Konzepts (z. B. zur Bewertung von Hintergrundkonzentrationen und dem Umgang mit messtechnischen Herausforderungen) wurde die Bekanntmachung 910 Anfang 2014 in die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ überführt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte eigentlich in der Praxis die Bedeutung des neuen Systems angekommen ein. Das dem nicht unbedingt so ist, zeigt der ungebrochen hohe Informationsbedarf in den Unternehmen zu dem Konzept, insbesondere aber zu den Werten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
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