In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt sowohl für den Bereich der Prävention als auch für den Bereich der Rehabilitation das Postulat „mit allen geeigneten Mitteln“. Dieses Prinzip ist keine unverbindliche Zielvorgabe, sondern spielt in der täglichen Arbeit der Unfallversicherungsträger eine bedeutsame Rolle. Es wird oft die Frage gestellt, wie sich das Postulat „mit allen geeigneten Mitteln“ mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbaren läßt. Der nachstehende Beitrag verdeutlicht, daß es sich insofern nur um einen scheinbaren Widerspruch handelt.
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