Mit dem Ziel, psychische Gesundheitsschäden nach Arbeitsunfällen frühzeitig zu erkennen und ‚Ärztliche bzw. Psychologische
Psychotherapeuten rechtzeitig in die Behandlung einzubinden, wurde von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein Modellverfahren entwickelt. Den an der Berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung beteiligten Durchgangsärzten und H-Ärzten sowie den Verwaltungen sind Psychotherapeuten benannt worden, die für probatorische Sitzungen sowie für eine evtl. Weiterbehandlung in Anspruch genommen werden konnten. Nach zweijähriger Laufzeit ist das Modellverfahren insbesondere unter den Gesichtspunkten der Prozess- und Ergebnisqualität analysiert worden. Wichtige Parameter waren hierbei, neben der Frage nach den zur Behandlung führenden psychischen Auffälligkeiten, die Behandlungsergebnisse, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die Kosten. Die statistischen Auswertungen von 162 Behandlungsfällen erlauben eine insgesamt positive Bilanz, weshalb das Verfahren zunächst noch als Modellverfahren fortgeführt wird. Ziel bleibt eine Einbindung in den Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger.
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