Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im August 1996 kommt der Gefährdungsbeurteilung neben der Dokumentation von Gefährdungen und dazu getroffener Maßnahmen eine ebenso zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz zu wie der Unterweisung und Unterrichtung der Beschäftigten. Zahlreiche dem ArbSchG nachgeordnete Arbeitsschutzverordnungen und auch technische Regeln haben diese Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung themenspezifisch noch weiter ausdifferenziert. Den jüngsten Beitrag zu dieser Reihe bildet nunmehr die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der Basis von § 30 Mutterschutzgesetz bekannt gemachte Regel zur Gefährdungsbeurteilung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-06 |
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