Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten diskutiert. Wie sie – und Branchenregelungen von Verbänden – die Justiz rechtlich heranzieht, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
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