Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsfrderung in Unternehmen gem 20b und 20c SGB V. Der Fokus liegt insbesondere im Aufbau und der Strkung gesundheitsfrderlicher betrieblicher und berbetrieblicher Strukturen. Hierzu erheben die Krankenkassen unter Beteiligung der Versicherten und der im Setting Betrieb Verantwortlichen die gesundheitliche Situation, entwickeln Vorschlge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Strkung gesundheitlicher Ressourcen und Fhigkeiten und untersttzen deren Umsetzung. Bei Manahmen, die auf arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken in Betrieben ausgerichtet sind ( 20c Abs. 1 SGB V), werden die Ergebnisse vorliegender Gefhrdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 (Grundstze der Prvention) bercksichtigt. Auerdem frdern die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den zustndigen Behrden der Lnder die Schutzimpfungen ihrer Versicherten ( 20i Abs. 3 SGB V). Manahmen der betrieblichen Gesundheitsfrderung nach 20b SGB V sind fr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundstzlich freiwillig. Der Handlungsrahmen fr die betrieblichen Gesundheitsfrderungsleistungen der Krankenkassen ergibt sich aus dem GKV-Leitfaden Prvention. Hier werden Inhalte und wesentliche Parameter zur Gewhrleistung der Struktur- und Prozessqualitt (bspw. Frderkriterien, Anbieterqualifikation) festgelegt. Die Inhalte sind fr die Durchfhrung von Manahmen der betrieblichen Gesundheitsfrderung durch alle 110 Krankenkassen verbindlich.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.02.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-01-31 |
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