Vom Jahr 2001 an wird die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem vollständig modernisierten Konzept durchgeführt. Dieses wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) entwickelt und durch das Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 29. Dez. 1997 verbindlich eingeführt. Während über die Entwicklung der Konzeption und die erforderliche Abstimmung im fachpolitischen Raum anlässlich mehrerer Arbeitsschutzkongresse und in vielfältigen Artikeln berichtet wurde, ist es Ziel des nachfolgenden Beitrags, über die aktuelle Umsetzung der neuen Ausbildung zu berichten und Antworten zu häufig gestellten Fragen zu geben.
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