Das Bundessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung zum Umfang des Versicherungsschutzes beim Betriebssport
seine Rechtsprechung geändert und die Kriterien für das Vorliegen versicherten Betriebssports weiter präzisiert. Nach dem neuen Urteil stehen außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden stattfindende Wettkämpfe mit anderen Betriebs-sportgemeinschaften sowie im Zusammenhang mit der Sportausübung stattfindende Freizeitveranstaltungen nicht mehr unter Versicherungsschutz. Die frühere Ausdehnung des Versicherungsschutzes beim Betriebssport auf gelegentliche Wettkämpfe fällt damit weg.
Seite 345
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: