Spätestens seit Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinie in deutsches Recht haben sich die Themenfelder und Methoden des Arbeitsschutzes deutlich ausgeweitet. Zahlreiche Beispiele guter Praxis beweisen, dass eine gewinnbringende Zusammenarbeit von Arbeitsschutz und Betrieblicher Gesundheitsförderung gelingen kann. Gleichwohl ist der erweiterte Arbeitsschutz noch weit von einer flächendeckenden Verankerung in der betrieblichen Praxis entfernt. Der Artikel diskutiert mögliche Ursachen für diese Gegebenheiten und zeigt konkrete Ansatzpunkte für die betriebliche Praxis auf.
Seiten 460 - 463
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.