Unbestreitbar war für die Arbeitsunfallverletzten und Berufserkrankten in Ostdeutschland durch die Berufsgenossenschaften eine Versorgungsinfrastruktur zu schaffen, wie sie sich in der Bundesrepublik alt bewährt hat. Der Vorstand des HVBG setzte einen Arbeitskreis „Ermittlung Investitionsbedarf für Medizinische Rehabilitationseinrichtungen im Beitrittsgebiet“ ein, der nach gründlicher Prüfung auch vor Ort Vorschläge unterbreitete. Im Verhältnis zu acht BG-eigenen Kliniken in den alten Bundesländern für rd. 30 Mio. Versicherte wurden für rd. 10 Mio. Versicherte im Beitrittsgebiet zwei BG-Einrichtungen in den Industrieschwerpunkten Großraum Berlin und Halle/Leipzig für erforderlich gehalten. Die Alternative, flächendeckend regionale Einrichtungen zu Lasten der beiden Schwerpunkte zu fördern, wurde verworfen.
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