Angesichts der aktuellen Berichterstattung zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG könnte man den Eindruck gewinnen, es handle sich um etwas Neues! Aber die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen besteht seit 1995. Nunmehr verstärken jedoch Behörden, Unfallversicherungen und vor allem Käufer von Maschinen oder Anlagen den Druck auf die Hersteller. Dadurch sind jetzt viele Unternehmen auf der Suche nach der möglichst effizienten Methode zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Leider wird hier hin und wieder zu leichtfertig in Richtung der Arbeitssicherheitsabteilungen geblickt.
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