Im April 2015 wurde die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 veröffentlicht. Diese TRGS gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und den Betrieb von Biogasanlagen. Inhaltlich werden in der TRGS technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik für Gefährdungen durch Biogas sowie branchenspezifische Gefahrstoffe wie Zusatz- und Hilfsstoffe beschrieben. Darüber hinaus werden fachliche Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte gestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-09 |
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