Der Sozialdatenschutz ist zum Teil im SGB I, zum Teil aber auch im SGB X geregelt. Die Vorschriften gelten für alle Sozialleistungsbereiche, also insbesondere für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, darüber hinaus auch für die Sozialhilfe (SGB XII) und die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Sowohl die Regelungen im SGB I (§ 35 SGB I) als auch die Bestimmungen im SGB X wurden durch die Artikel 19 bzw. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Gesetze geändert und teilweise neu gefasst. Die Änderungen dienen insbesondere der Anpassung an das Recht der EU. Maßgebend ist hier die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25.5.2017 in Kraft getreten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-01 |
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