Mitte der 90er Jahre ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vom Gesetzgeber auch auf kleine und kleinste Betriebe ausgedehnt worden. Die Berufsgenossenschaften haben hierbei den Ansatz gewählt, durch eine differenzierte Ausgestaltung der Betreuungsmodelle die unterschiedlichen Gegebenheiten
in den einzelnen Branchen zu berücksichtigen. Die inzwischen mit der Kleinbetriebsbetreuung vorliegenden
Erfahrungen haben jedoch Anlass für eine grundsätzliche, konzeptionelle Überarbeitung und Koordinierung der vorhandenen Betreuungsmodelle gegeben.
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