Im Zuge des UVMG zur Modernisierung des siebten Sozialgesetzbuchs wird auch das Vermögensrecht der gesetzlichen Unfallversicherung grundlegend neu gestaltet. Derzeit werden zwischen den Dachverbänden und dem Verordnungsgeber die Umsetzungsfragen, die in den einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsrichtlinien ihren Niederschlag finden werden, geklärt. Der vorliegende Beitrag informiert über die wesentlichen Neuerungen, das Vermögensrecht betreffend. Der Fokus liegt hierbei auf der Neuordnung der Vermögensmassen, wobei das Thema „Altersrückstellungen“ in einem gesonderten Beitrag dargestellt wird. Eine weitergehende Würdigung der neuen Vorschriften soll in einem weiteren Beitrag vorgenommen werden.
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