Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung im Oktober 2002 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften für Arbeitsmittel einschließlich des traditionellen Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen zusammengefasst, europäische mit nationalen Vorschriften verknüpft und auf eine flexible Grundvorschrift konzentriert. Damit wurde die Betriebs- und Anlagensicherheit der europäischen Entwicklung angepasst und der „Stand der Technik“ als einheitlicher Maßstab für die Arbeitsschutzvorschriften gesetzt. Dies ist in Fachkreisen auf ein unterschiedliches Echo gestoßen.
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