Einer der Kernpunkte des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) ist die Neuorganisation der Trägerstrukturen von gewerblicher und öffentlicher Unfallversicherung. Gesetzliche Vorgaben und Zielsetzungen sollen dazu führen, dass statt der heute noch 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften am 1. Januar 2010 nurmehr neun und von aktuell 27 Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand nach Möglichkeit lediglich 17 bestehen. Dabei gilt das Prinzip der „Vorfahrt für die Selbstverwaltung“. Führt dieses Vorrecht nicht zu gesetzgeberischen Ziel, wird – zumindest für den Bereich der gewerblichen Unfallversicherung – ein Handeln des Gesetzgebers in Aussicht gestellt.
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