Arbeitsunfälle, die nur eine geringe Dauer der Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (0 bis drei Tage), müssen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gemeldet werden. Aussagen zum Umfang dieses nicht meldepflichtigen Unfallgeschehens sind daher für die Berufsgenossenschaften recht schwierig, während der Bereich der meldepflichtigen Unfälle seit Jahren statistisch gut dokumentiert ist. Aber auch die nicht meldepflichtigen Unfälle können wichtige Hinweise für die Prävention geben, weisen sie doch auf Gefahren hin, bei denen es vielleicht nur durch glückliche Umstände nicht zu schwereren Folgen gekommen ist. Die Autoren stellen im Folgenden, auf der Grundlage einer seit 1991 jährlich stattfindenden Sonderhebung, einige statistische Eckdaten aus diesem Bereich im Vergleich zum meldepflichtigen Unfallgeschehen dar.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.