Es lässt sich leicht auf den Punkt bringen: Wenn man es im Unternehmen geschafft hat, die CE-Prozesse perfekt zu organisieren, ergibt sich in den Konstruktions- und Planungsprozessen für jede identifizierte Gefährdung immer dieselbe Kernfrage: Wurde das Risiko hinreichend gemindert? Im Endeffekt muss die Frage immer mit „Ja“ beantwortet werden. Andernfalls ist eine CE-Kennzeichnung nicht erlaubt und die Maschine darf im EWR nicht verkauft oder in Betrieb genommen werden. Aber wer entscheidet das? Nach welchen Kriterien? Und wo gibt es Unterstützung?
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