Das Europarecht fordert bereits, dass die Mitgliedsstaaten der EU in Bezug auf den Arbeitsschutz auch über ein System angemessener Kontrolle der verpflichtenden Arbeitsschutzvorschriften verfügen müssen. Neben verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ist es in Deutschland weiterhin üblich, Verstöße gegen Ordnungsvorschriften auch mit einem Bußgeld zu belegen. Auch wenn die Verwaltungspraxis zeigt, dass ordnungswidrigkeitenbezogene Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes nicht die Regel sind und Bußgelder oftmals nicht erlassen werden, so soll diese Materie nachfolgend einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-30 |
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