Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im März 2024 die wissenschaftliche Empfehlung beschlossen, die durch berufliche Pestizidanwendungen verursachte Parkinson-Erkrankung in die sogenannte Berufskrankheitenliste – Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – aufzunehmen. Aufgrund der neuen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die Berufskrankheitenliste nunmehr mit Wirkung vom 01. August 2026 mit der neuen Nr. 1322 angepasst.
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