Die staatlichen Aufsichtsbehörden überwachen in den Betrieben den Schutz der Beschäftigten vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit. Dabei zeigt sich immer wieder, dass keine oder falsche persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet wird. Dies führt – ebenso wie die falsche Anwendung grundsätzlich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung – zu einer Gefährdung der Beschäftigten. Auch dies ist häufig anzutreffen. Einfache Maßnahmen können diese Gefährdung oft verhindern.
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