Physikalisch gesehen ist der menschliche Körper ebenso eine Last wie jeder Gegenstand. Das gerät beim Bewegen von Menschen in der Pflege oft aus dem Blick. Aber auch dort gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Beim Umsetzen der rechtlichen Vorgaben können die Betriebe vielfältige Unterstützung in Anspruch nehmen – genauso wie für weitere Aspekte der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
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