Arbeitgeber und ihre Führungskräfte haften, wenn Pflichten beim Betrieb maschineller Anlagen oder bei ausgeführten Arbeiten nicht eingehalten wurden und es dadurch zu Unfällen kommt. Die Pflichten zum Schutz der Mitarbeiter ergeben sich aus Vorschriften im Kontext der Gefährdungsbeurteilungen. Alle Pflichten zu kennen bzw. zu ermitteln und festzulegen, wie sie umgesetzt werden und dies auch noch möglichst rechtssicher zu dokumentieren, ist eine nahezu unlösbare Aufgabe. Dieser Beitrag zeigt einen neuen Ansatz, wie man diese Aufgabe lösen und dabei den Aufwand im Rahmen halten kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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