In zahlreichen Berichten hat die Ende 2024 faktisch erloschene „Ampel“ Rechenschaft abgelegt über Trends und Entwicklungen in verschiedenen Politikfeldern. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext der vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossene „Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2023“, der sich auf der Rechtsgrundlage von § 25 Abs. 1 SGB VII nahtlos an frühere Berichte gleichen Inhalts anschließt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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