Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können nicht nur zu orthopädisch-chirurgisch, sondern auch zu neurologisch-psychisch zu behandelnden Schädigungen fuhren, den sog. posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Diese sind – wie gerade jetzt wieder drei Beispielsfalle aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung belegen – nicht immer einfach nachzuweisen. Dabei handelt es sich um die Sturzverletzung eines Postzustellers (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 02.06.2023 – L 9 U 205/19), um traumatisierende Erlebnisse eines Rettungssanitäters (Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2023 – B 2 U 11/20 R) und um eine bei einem Inline-Skating-Projekt zu Schaden gekommene Schülerin (Urteil des Landessozialgerichts Saarland vom 23.06.2021 – L 7 U 25/20 –, Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht anhängig – B 2 U 4/22 R).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-02 |
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