Betätigungseinrichtungen für Bremsanlagen und Luftfederung von Anhängefahrzeugen mit Gelenkdeichsel (Drehschemel-Anhänger) sind von allen europäischen Herstellern bis etwa zum Jahr 2000 an der Zugeinrichtung oder an dem Drehschemel des Anhängers – also im Gefahrenbereich – angebracht worden. Fahrer, die den beabsichtigt oder unbeabsichtigt zum Rollen gebrachten Anhänger wieder abbremsen wollen, sind extrem gefährdet, überrollt oder eingequetscht zu werden. Im langjährigen Mittel waren bisher durch derartige Unfälle in Deutschland ca. 25 Tote und etwa doppelt soviel schwerverletzte Arbeitnehmer zu verzeichnen.
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