Unter Gewalt am Arbeitsplatz wird oft nicht nur der physisch angegriffene Mitarbeiter verstanden, sondern hierunter fallen ebenfalls weitere Formen von Gewalt wie z. B. psychische Gewalt (Mobbing, Bullying), sexualisierte Gewalt sowie alle weiteren Ausprägungen zielgerichteter Aggressionen gegen Personen oder Personengruppen im Kontext der Arbeit.
Hierbei zeigt sich, dass sich hier keine anderen Abgründe des menschlichen Mit- oder – besser – Gegeneinanders finden als im Kontext jedweder Sozialbeziehung. Entscheidende Unterschiede hierbei sind:
– Die Möglichkeiten des Einzelnen, sich speziellen Situationen entziehen zu können.
– Die institutionellen Verantwortlichkeiten für Prävention und Opferhilfe.
An dieser Stelle soll jedoch ausschließlich der tätliche Übergriff oder dessen Androhung als Gewalt aufgefasst werden. Denn gerade in Bezug auf die Präventionsansätze sind bei Übergriffen durch Dritte völlig andere Strategien zu verfolgen als etwa bei Tätlichkeiten zwischen Kollegen oder „milderen“ Ausprägungen von Gewalt (verbale Attacken, sexuelle Übergriffe oder Mobbing).
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