Oft sind es Unflle, die zu einem erhhten Sicherheitsniveau an Maschinen fhren. Die Erkenntnisse aus einem Unfallgeschehen fhrten im vorliegenden Beispiel zu einer berarbeiteten Risikobeurteilung und zustzlichen Absicherungen mit berhrungslos wirkenden Schutzeinrichtungen. Nach Ziffer 1.1.2 des Anhang I der Maschinenrichtlinie 98/37/EG (MRL) ist durch die Bauart von Maschinen zu gewhrleisten, dass Betrieb, Rstung und Wartung, bei bestimmungsgemer Verwendung, ohne Gefhrdung von Personen erfolgen. Ist im Einzelfall ein Schutzziel des Anhang I bei dem gegebenen Stand der Technik nicht erreichbar, so ist die Maschine, soweit wie irgend mglich in Richtung der verbindlichen Schutzziele zu konzipieren und zu bauen (Vorbemerkungen zum Anhang I der MRL).
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