Die unsystematische Fortschreibung der Berufskrankheiten-Liste hat Konkurrenzlagen zwischen den einzelnen BK-Tatbeständen zur Folge, für deren Auflösung die Liste selbst bis auf die Kollisionsklausel bezüglich der Berufskrankheit Nr. 5101 (Hauterkrankungen) kein Konzept bereithält. Auch die Rechtsprechung ist über erste – widersprüchliche – Ansätze bezüglich der Pneumokoniosen nicht hinausgelangt.
Mit dieser Arbeit wird versucht, im Anschluss an die Vorschläge im Kommentar Lauterbach/Koch, Unfallversicherung – SGB VII und in konsequenter Fortentwicklung der Ansätze in der Rechtsprechung des BSG einen rechtsdogmatisch schlüssigen Beitrag zu Analyse und Lösung der Konkurrenzprobleme des BK-Rechts zu leisten.*)
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