Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Prüfung von Arbeitsmitteln vor: durch zugelassene Überwachungsstellen, befähigte oder unterwiesene Personen. Mit seinen umfassenden Regeln sorgt der Bereich im Arbeitsschutz für einige Verwirrung – kein Wunder, wird er doch oftmals unkorrekt oder unvollständig dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzung Prüfer wirklich erfüllen müssen und wer im Unternehmen die jeweiligen Prüfungen wann durchführen darf.
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