Die Präventionsdienste der Berufsgenossenschaften ermitteln bei Unfällen, bei Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und im Rahmen von i.d.R. betriebsübergreifenden Untersuchungen und Beurteilungen von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ermittelt wird sowohl für interne als auch externe Kunden: Bei Unfällen und Anzeigen einer Berufskrankheit (BK-Anzeige) sind die Leistungs-, aber auch die Präventionsabteilungen der Berufsgenossenschaften als interne Kunden die unmittelbaren Auftraggeber. Die mittelbarenexternen Kunden sind einerseits der durch den Unfall betroffene Versicherte und anderseits der Arbeitgeber des Versicherten, der ggf. Konsequenzen aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit eines seiner Beschäftigten ziehen muss. Bei Ermittlungen zur Untersuchung und Beurteilung von Gefährdungen handelt es sich um die Untersuchung von i.d.R. betriebsübergreifenden Fragestellungen der Prävention, die sich u.a. aus dem Unfall- und BK-Geschehen ergeben können. Diese Untersuchungen dienen mittelbar und unmittelbar der Unterstützung der Prävention in den versicherten Unternehmen. Sie sind in diesem Fall die (externen)Kunden dieser Dienstleistung.
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