Eine Versicherung, die Personenschäden abwickelt, damit die Gesundheit und die Arbeitskraft möglichst rasch und dauerhaft wieder hergestellt wird, muss auf die Qualität von Produkten und Dienstleistungen achten, die sie für ihre Versicherten von Dritten erbringen lässt. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung widmen sich seit Jahrzehnten dieser Aufgabe, um einen möglichst einheitlichen und hohen Qualitätsstandard zu halten. Ärzte, Kliniken und Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation werden auf der Grundlage von Qualitätskriterien zugelassen und tauschen mittels Berichten Informationen direkt mit den UV-Trägern aus. Seit geraumer Zeit besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich Rehabilitationswissenschaften an der Universität Würzburg mit dem Schwergewicht auf die Qualitätssicherung in den Kliniken zur Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW). Unter Einbeziehung von UV-Trägern und Ärzten zielen mehrere Projekte darauf ab, die vorhandene Qualität zu sichern, die Übergänge zur ambulanten Versorgung vor und nach einem BGSW-Aufenthalt effizienter zu gestalten und nicht zuletzt die Ergebnisse der Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation zu verbessern. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die „Würzburger Projekte“ bieten.
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