Zu Sicherheitspflichten in Forschung und Lehre bei Arbeiten mit Gefahrstoffen und zur Gesetzlichen Unfallversicherung in der Schule, Urteil des LG Wuppertal vom 17.3.1994
L ist Chemielehrer an einer städtischen Gesamtschule in Wuppertal. Im Juni 1989 leitete er das Projekt „Angewandte Mathematik“, in dem Computerprogramme zur Berechnung von Raketenflugbahnen erstellt werden sollten. Im Rahmen dieses Projekts ließ L von einer Schülergruppe pyrotechnische Raketentreibstoffe herstellen und erproben. L überließ den Schülern u. a. Holzkohle, Schwefel, Kaliumnitrat, Kaliumchlorat und roten Phosphor.
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