In wenigen Monaten endet die zweite von drei Übergangsfristen zur Registrierung von sog. Phase-In-Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Damit ist im gewissen Sinne also eine Halbzeit für das REACH-Registrierungsverfahren erreicht. Dies gilt auch, wenn man sich die Zeitachse zwischen der Verkündung der REACH-VO im Dezember 2006 und dem Ablauf der dritten Registrierungsfrist im Mai 2018 vor Augen führt. Welche Zwischenbilanz zieht die deutsche Chemiedistribution in dieser Halbzeit?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-08 |
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