Einstellungsuntersuchungen werden auch heute noch oftmals als Voraussetzung für eine Einstellung eingefordert. Fraglich ist in Teilen allerdings, ob die Untersuchungen stets verlässliche Aussagen über die gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber geben können. Auch ist zu hinterfragen, ob z. B. „Drogentests“ Bestandteil dieser Untersuchungen sein dürfen. Vor diesem Hintergrund erscheint es lohnenswert, die rechtlichen Gegebenheiten bei Einstellungsuntersuchungen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Beamte bleiben bei der nachfolgenden Erörterung allerdings außer Betracht, da sich beamtenrechtlich gänzlich andere rechtliche Konstellationen ergeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.04.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-01 |
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