Das Arbeitnehmererfindungsgesetz fungiert als Brücke zwischen dem Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz und schafft so einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers auf Verbleib der Erfindung im Unternehmen und den Interessen des Arbeitnehmers auf gewinnbringende Nutzung der Erfindung.
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