In Dänemark werden Leistungen der Prävention von der staatlichen Arbeitsinspektion erbracht, Leistungen der Rehabilitation vom steuerfinanzierten allgemeinen Sozialversicherungssystem. Die arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung erbringt ausschließlich Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Arbeitsunfälle besteht Versicherungspflicht bei kommerziellen Versicherungsgesellschaften, Berufskrankheiten werden von einem öffentlichen Träger verwaltet. Durch Gesetz vom Juni 2003 wurden u. a. die Begriffe „Arbeitsunfall“ und „Berufskrankheit“ neu definiert und ausgeweitet, das Verwaltungsverfahren gestrafft und neue Geldleistungen eingeführt. Systemgrundlagen und Kernelemente der Reform werden nachfolgend vorgestellt.
Seiten 572 - 577
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: