In Dänemark werden Leistungen der Prävention von der staatlichen Arbeitsinspektion erbracht, Leistungen der Rehabilitation vom steuerfinanzierten allgemeinen Sozialversicherungssystem. Die arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung erbringt ausschließlich Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Arbeitsunfälle besteht Versicherungspflicht bei kommerziellen Versicherungsgesellschaften, Berufskrankheiten werden von einem öffentlichen Träger verwaltet. Durch Gesetz vom Juni 2003 wurden u. a. die Begriffe „Arbeitsunfall“ und „Berufskrankheit“ neu definiert und ausgeweitet, das Verwaltungsverfahren gestrafft und neue Geldleistungen eingeführt. Systemgrundlagen und Kernelemente der Reform werden nachfolgend vorgestellt.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.