Die Vermeidung von Unfällen ist das oberste Ziel der Arbeitssicherheit. Dennoch lassen sich Arbeitsunfälle nicht völlig verhindern. Selbstverständlich erfolgt die Lohnfortzahlung für Betroffene, allerdings ist es durchaus sinnvoll, die Unfallgründe genau zu betrachten. Diese Aufgabe erfüllt die Arbeitssicherheit. Stellen die Verantwortlichen fest, dass ein Dritter, zumindest teilweise, die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, ist ein Hinweis an das Personalwesen geboten, können doch mögliche Regressansprüche zu erheblichen Einsparungen der Kosten führen, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-18 |
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