Die ärztlichen Gutachter und die auftraggebenden Sozialleistungsträger sind gemeinsam für die Qualität der medizinischen Begutachtung verantwortlich. Ein gut geeignetes Instrument der Gutachterqualifizierung und zugleich Erfüllung der „Qualitätspartnerschaft“ der Beteiligten kann die Unterrichtung des Arztes über die Umsetzung seines Gutachtens sein. Es werden die wesentlichen Aspekte eines solchen Verfahrens skizziert; außerdem wird ein konkretes Modell für den berufsgenossenschaftlichen Bereich vorgestellt und zumindest für eine erste Umsetzungsphase zur allgemeinen Einführung vorgeschlagen.
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