Schadensersatzansprüche nach § 116 SGB X spielen in der Praxis der Unfallversicherungsträger eine bedeutende Rolle. Nach der genannten Vorschrift gehen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auf Sozialversicherungsträger über, wenn diese wegen der Schadensereignisse Leistungen erbringen. Besonders wichtig sind solche Forderungsübergänge bei Wegeunfällen, für die Unfallversicherungsträger aufzukommen haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-05 |
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