Dies ein typisches Fallbeispiel für vertragliche Schadensersatzhaftung im Rahmen eines Werkvertrages: Auch Auftraggeber haben Schutzpflichten. Grundlage ist eine der ältesten Arbeitsschutzvorschriften: § 618 BGB mit Fürsorgepflichten des „Dienstberechtigten“. Das Urteil des Landgericht Aachen nach einem Stromschlag an einer Steckdose mit klassischer Nullung zeigt aber auch, dass trotz Pflichtverletzung Haftungsfreiheit möglich ist: bei fehlendem Verschulden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-01 |
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