Im Rahmen der Digitalisierung gewinnt das Thema gutes Sehen am Bildschirmarbeitsplatz zunehmend an Bedeutung. Insbesondere durch die Umstände der letzten Jahre werden Arbeitnehmern zunehmend flexible Arbeitsmodelle ermöglicht. Dabei müssen wechselnde Arbeitsplatzbedingungen durch Bildschirm- und Telearbeitsplätze im Berufsalltag integriert werden. Einhergehend damit ergeben sich unterschiedliche Arbeitsabstände mit individuellen Anforderungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Zur nachhaltigen Erhaltung von Gesundheit und Produktivität der Arbeitnehmenden ist die Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen nach der arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.1 vorgesehen.
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