Fahrdienste für Menschen mit Behinderung übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, die in rechtlichen Grundlagen nur sehr allgemein beschrieben ist. Den Rahmen für eine sichere Beförderung der Fahrgäste und ein gesundheitsförderliches Arbeiten müssen Verantwortliche im Fahrdienst weitgehend eigenverantwortlich abstecken. Technische, organisatorische und personen-/verhaltensbezogene Maßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und in der Praxis umgesetzt werden, sorgen für mehr Sicherheit im Fahrdienst und erhöhen die Qualität der Beförderung sowohl für die Fahrgäste als auch für das Fahrpersonal.
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