Dieser Beitrag behandelt das Verketten von Maschinen und das Umbauen von Produktionsanlagen durch Anlagenbetreiber in Unternehmen der Metall-Berufsgenossenschaften unter Beachtung europäischer und nationaler Sicherheitsbestimmungen. Die darin enthaltenen Hinweise sind auch für Betriebe anderer Gewerbezweige hilfreich, die Produktionsanlagen mit überwiegend maschinellen Komponenten zusammenstellen bzw. umbauen.
Die von den Betrieben durchzuführenden Maßnahmen hängen von der Art und dem Umfang der Verkettung oder des Umbaues ab. Der Beitrag beschreibt Verkettungsprinzipien sowie Umbauvarianten und die sich daraus ergebenden Sicherheitsanforderungen bezüglich Bau und Ausrüstung. Betroffenen Unternehmen wird ein Weg aufgezeigt, wie sie in praxisgerechter Weise ihren Pflichten nachkommen können.
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