Seit Mitte des Jahres 1994 müssen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter nach der EU-Richtlinie 91/155/EWG erstellt werden. Das Sicherheitsdatenblatt hat damit eine erhebliche Aufwertung erfahren. Sowohl aufgrund der Quantität, aber auch wegen der Qualität waren die neuen Dokumente mit den bis dahin üblichen DIN-Sicherheitsdatenblättern nicht zu vergleichen. Allerdings hatte die Richtlinie auch einige Schwächen, die mit der Änderungsrichtlinie 2001/58/EG beseitigt werden sollten. Ob und in welchem Umfang dies gelungen ist, soll in diesem Beitrag betrachtet werden.
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